Der Bürgergemeinderat
![]() | Die Aufgaben des Bürgergemeinderats Oberste Behörde ist der Bürgergemeinderat, der aus 40 Mitgliedern besteht und alle sechs Jahre gewählt wird. Der Bürgergemeinderat hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
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![]() | Die Aufgaben des Bürgergemeinderats Oberste Behörde ist der Bürgergemeinderat, der aus 40 Mitgliedern besteht und alle sechs Jahre gewählt wird. Der Bürgergemeinderat hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
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