Die Bürgerschaft
![]() | Demokratische Struktur statt Gemeindeversammlung Zur Bürgergemeinde der Stadt Basel zählen alle Personen, die das Basler Bürgerrecht besitzen, wo immer sie auch wohnen. Stimm- und wahlberechtigt in Angelegenheiten der Bürgergemeinde sind aber nur diejenigen Personen, welche über 18 Jahre alt sind und in ihrer Heimatstadt Basel wohnen. Das sind zurzeit rund 50 000 «Bebbis», im Vergleich zu anderen Bürgergemeinden eine stattliche Zahl. Deshalb kann die Basler Bürgergemeinde ihre Geschäfte nicht wie andernorts durch Gemeindeversammlungen lenken, sondern sie ist auf eine andere demokratische Struktur angewiesen. |
Bürgergemeinde der Stadt Basel

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