Die Aufgaben des Bürgerrats
Der Bürgerrat ist das oberste leitende und vollziehende Organ. Die sieben nebenamtlichen Mitglieder werden vom Bürgergemeinderat gewählt.
Die Mitglieder des Bürgerrates stehen den Leitungsgremien der Institutionen, der Einbürgerungskommission und der Kommission der Christoph Merian Stiftung als Präsident/-in und Statthalter/-in vor.
Der Bürgerrat hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Die Mitglieder des Bürgerrates stehen den Leitungsgremien der Institutionen, der Einbürgerungskommission und der Kommission der Christoph Merian Stiftung als Präsident/-in und Statthalter/-in vor.
Der Bürgerrat hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Vertritt die Bürgergemeinde
- Legt zu Beginn seiner sechsjährigen Amtsdauer die massgeblichen Ziele der Bürgergemeinde fest
- Beschliesst die Produkte mit den entsprechenden Produktekrediten und Abschluss der Leistungsvereinbarungen
- Erlässt die nötigen Reglemente
- Leitet die Gemeindeverwaltung
- Bereitet die Beschlüsse des Bürgergemeinderates vor und ist für deren Vollzug verantwortlich
- Behandelt Bürgerrechtsangelegenheiten
- Beaufsichtigt die Christoph Merian Stiftung und wählt deren geschäftsführende Kommission
- Beaufsichtigt die Basler Zünfte und Gesellschaften
Bürgergemeinde der Stadt Basel

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