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Bürgerrecht

Ausländerinnen und Ausländer,
die sich einbürgern lassen wollen, müssen für ihre Einbürgerung die eidgenössischen Wohnsitzvoraussetzungen erfüllen und seit mindestens fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt, davon die letzten drei Jahre in der Stadt Basel wohnhaft sein.

Ausländische Bürgerrechtsbewerbende melden ihr Einbürgerungsbegehren zuerst beim kantonalen Bürgerrechtsdienst an. Der Kantonale Bürgerrechtsdienst befindet sich in den Räumlichkeiten des Zivilstandsamts, 3. Stock, an der Rittergasse 11 und ist telefonisch unter 061 267 81 81 zu erreichen.

Nach der Anmeldung des Einbürgerungsgesuches beim Kanton werden alle ausländischen Bürgerrechtsbewerbenden zu einer Informationsveranstaltung zur Bürgergemeinde ins Stadthaus eingeladen. In dieser Informationsveranstaltung werden ihnen der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens, die Anforderungen an die Bürgerrechtsbewerbenden, aber auch die unterstützenden Angebote der Bürgergemeinde wie zum Beispiel der Kompaktkurs Einbürgerung oder Fit für Basel vorgestellt.

Das Einbürgerungsgesuch wird dann später durch den kantonalen Bürgerrechtsdienst an die Bürgergemeinde zur Behandlung und Entscheidung weitergeleitet.

Nach Erhalt der Einbürgerungsunterlagen vom Kanton werden Sie durch die Bürgergemeinde der Stadt Basel zu einem Gespräch mit der Einbürgerungskommission eingeladen. Die Einbürgerungskommission überprüft dabei die Einbürgerungsvoraussetzungen und fällt dann einen Entscheid.

Ein grosses Dankeschön gilt allen Bürgerrechtsbewerbenden, denen das Wohlergehen der Stadt Basel und der Basler Bürgergemeinde am Herzen liegt, und die sich mit ihrem Einbürgerungsgesuch entschieden haben, diesem Gemeinwesen angehören zu wollen, und zukünftig einen Beitrag zu leisten.
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