Bürgerrecht
Das Bürgerrecht in der Schweiz ist dreigeteilt. Neben der Schweizer Staatsangehörigkeit umfasst das Bürgerrecht auch ein Kantons- und Gemeindebürgerrecht.
Wenn Sie Baslerin oder Basler werden wollen, ist deshalb unter Umständen die Mitwirkung von drei Gemeinwesen erforderlich. In jedem Fall wird ein Einbürgerungsentscheid (auch) durch die Bürgergemeinde der Stadt Basel gefällt.
Wenn Sie Baslerin oder Basler werden wollen, ist deshalb unter Umständen die Mitwirkung von drei Gemeinwesen erforderlich. In jedem Fall wird ein Einbürgerungsentscheid (auch) durch die Bürgergemeinde der Stadt Basel gefällt.
Schweizer Staatsangehörige
welche ein anderes als das Basler Gemeindebürgerrecht besitzen, aber das Basler Bürgerrecht erlangen wollen, melden sich direkt bei der Bürgergemeinde der Stadt Basel (Tel. 061 269 96 10). Formelle Voraussetzung für eine Einbürgerung ist, dass Sie seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen im Kanton und seit mindestens 1 Jahr in der Stadt Basel wohnhaft sind. Neben einem Anmeldeformular müssen verschiedene weitere Unterlagen dem Gesuch beigelegt werden. Das Anmeldeformular und die Information, welche weiteren Dokumente zur Vervollständigung des Einbürgerungsgesuches von Schweizer Staatsangehörigen notwendig sind, sowie alle weiteren Auskünfte können telefonisch unter 061 269 96 10 bezogen werden. | ![]() |
Bürgergemeinde der Stadt Basel


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